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Beschlüsse der Landesregierung vom 11. April 2005
LPA - Zur Schulausspeisung, dem Tierschutz und der Ersten Hilfe in Betrieben hat die Landesregierung bei ihrer Sitzung am heutigen Montag, 11. April 2005, Beschlüsse gefasst. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung berichtete wird das Land bei der Schulausspeisung nicht mehr wie bisher 1,9 Millionen Euro, sondern vier Millionen Euro ausgeben. Was die Tiere in Südtirol anbelangt, so wird stärker auf die artgerechte Haltung geachtet. Bei den Vorgaben für die Erste-Hilfe-Beauftragten in Betrieben ist das Land weniger streng als der Staat.
Geld für Feuerwehrhallen in acht Gemeinden2,7 Millionen Euro hat die Landesregierung für den Um- bzw. Neubau von Feuerwehrgerätehäusern zweckgebunden. Sie kommen der Freiwilligen Feuerwehr Gossensass (Gemeinde Brenner), der Freiwilligen Feuerwehr in Elvas (Gemeinde Brixen), der Freiwilligen Feuerwehr Dietenheim (Gemeinde Bruneck), der Freiwilligen Feuerwehr Afing (Gemeinde Jenesien) sowie den Freiwilligen Feuerwehren Kolfuschg (Gemeinde Corvara), St. Martin am Kofel (Gemeinde Latsch) und Niederolang (Gemeinde Olang) zugute. Die größte Summe mit 2,4 Millionen Euro ist für den zweiten Teil des Zivilschutzzentrums in der Gemeinde Welschnofen vorgesehen.
Führungskosten für den Schulausspeisungsdienst 2005/2006
Über die Kosten zur Führung der Schulausspeisungen im kommenden Jahr hat die Landesregierung bereits seit einiger Zeit mit den Gemeinden und dem Rat der Gemeinden diskutiert. Heute hat die Landesregierung einen Beschluss gefasst, der nicht ganz mit dem Gutachten des Rats der Gemeinden übereinstimmt. Was die Strukturen anbelangt, soll es im kommenden Jahr überall dort eine Ausspeisung für Schüler geben, wo bereits entsprechende Räume vorhanden sind. „Wo dies nicht der Fall ist, müssen noch Lösungen gesucht werden – um die Pflichtschulen sollten sich die Gemeinden kümmern, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann das Land sich um die Strukturen in den Oberschulen kümmern“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Landesregierung will außerdem, dass die Gemeinden das Aufsichtspersonal für die Ausspeisungen stellen. „Wir können nicht wie von den Gemeinden vorgeschlagen, Lehrer für diese Arbeit heranziehen, denn diese haben andere Aufgaben – die Gemeinden könnten etwa pensionierte Lehrer oder Erzieher für diesen Dienst beanspruchen“, meinte Landeshauptmann Durnwalder. Für die Bezahlung der Schulausspeisungsdienste sind nach Auffassung der Landesregierung die Gemeinden zuständig. Diese können bis zu 50 Prozent der Kosten von den Anspruchsberechtigten zurückfordern und bis maximal 40 Prozent der Kosten bekommen sie vom Land rückerstattet. Laut Schätzungen wird das Land in den kommenden Jahren nicht mehr wie bisher 1,9 Millionen für die Schulausspeisungen zur Verfügung stellen müssen, sondern vier Millionen Euro. Durch die Schulreform werde mehr Nachmittagsunterricht angeboten und somit müsse für die Verköstigung der Schüler gesorgt werden, erklärte Durnwalder.
Mehr Schutz und bessere Haltung für Tiere
Eine Durchführungsverordnung im Bereich Tierschutz hat die Landesregierung heute erlassen. Darin ist festgelegt, wie die Tiere in Tiereinrichtungen untergebracht werden müssen, wie das Hundemelderegister geführt wird und wie Hunde ausgebildet werden müssen usw. Ein eigener Abschnitt ist der Tierhaltung gewidmet. Darin steht etwa, dass Tierhalter Tiere regelmäßig und angemessen füttern müssen und ihnen genügend Bewegungs- und Lebensraum bieten müssen.
Laut den vorliegenden Regelungen können die Gemeinden die Genehmigungen für Tiereinrichtungen ausstellen. Dazu muss allerdings ein positives Gutachten des tierärztlichen Diensts über die Hygiene vorgelegt werden.
Um die Tierschutzpolizei, ihre Arbeit und Ausbildung geht es in einem weiteren Abschnitt der Durchführungsverordnung. „Die Tierschutzpolizei hat überall unangemeldet Zugang zu den Ställen“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder. Nach einer Kontrolle müsse sie aber sofort den Amtstierarzt verständigen, erst dieser könne dann eine eventuelle Strafe verhängen. Die Tierschutzpolizisten können von den verschiedenen Tierschutzorganisationen, den Sanitätseinheiten, den Gemeinden etc. vorgeschlagen werden. Sie müssen einen Befähigungskurs mit 70 Unterrichtsstunden besuchen und eine Abschlussprüfung bestehen. Nach dem Kurs gilt es außerdem ein Praktikum zu absolvieren. Der landestierärztliche Dienst überprüft, ob die Personen die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Funktion erfüllen. Die Ernennung erfolgt schließlich über ein Dekret des Landeshauptmanns. Die Koordinierung für alle Tierschutzpolizisten übernimmt die Sanitätseinheit Bozen bzw. das Tierheim Sill.
Weltausstellung für Erdgas und Wasserstofffahrzeuge in Bozen
Die erste Weltausstellung für Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge soll im Juni in Bozen über die Bühne gehen, kündigte Landeshauptmann Durnwalder an. Vom 8. bis zum 12. Juni sollen im Rahmen der Ausstellung, an der sich auch das Land beteiligt, alle Experten und führenden Unternehmen auf diesem Gebiet nach Bozen kommen. Das Land wird für die Ausstellung 70.000 Euro beisteuern. „Wir wollen damit die Verwendung von Fahrzeugen, die mit Methan und Wasserstoff betrieben werden, unterstützen“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder.
Erste-Hilfe-Beauftragte in Betrieben
In allen Betrieben, wo es Angestellte gibt, muss zumindest eine Person über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, so sieht es die neue von der Landesregierung erlassene Durchführungsverordnung vor. Während die entsprechenden staatlichen Regelungen eine Einteilung der Betriebe in drei Gruppen vorsehen, teilt das Land laut Landeshauptmann Durnwalder die Betriebe in vier Gruppen ein. Für jede Gruppe hat die Landesregierung festgelegt, wie viele Ausbildungseinheiten der Erste-Hilfe-Beauftragte absolvieren muss und wann es eine Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten braucht.
In Betrieben, in denen gefährliche Güter behandelt werden, mit mehr als drei Angestellten, muss der Erste-Hilfe-Beauftragte 16 Ausbildungseinheiten zu je 45 Minuten besuchen. In Betrieben mit drei Mitarbeitern sind für den Erste-Hilfe-Beauftragten 12 Ausbildungseinheiten vorgesehen. Die gleiche Anzahl ist für die Erste-Hilfe-Beauftragten in Betriebe mit weniger als drei Mitarbeitern vorgeschrieben. In Betrieben, wo keine Angestellten arbeiten, also in Familienbetrieben, ist ein Erste-Hilfe-Beauftragter nicht verpflichtend vorgesehen. Auf nationaler Ebene müssen die Erste-Hilfe-Beauftragten alle drei Jahr ihre Ausbildung wiederholen. In Südtirol brauchen die Erste-Hilfe-Beauftragten nur alle zehn Jahre ihre Kenntnisse in der Sofortversorgung von Patienten auffrischen. „Die Kenntnisse gehen ja nicht verloren, alle zehn Jahre kommt aber sicher etwas Neues an technischen Hilfsmitteln dazu“, sagte Landeshauptmann Durnwalder.
Arsenquellen bis Jahresende ersetzen
Eine Ausnahmegenehmigung, was das Arsen im Trinkwasser anbelangt, hat die Landesregierung für 39 Fälle in verschiedenen Gemeinden ausgestellt, weil es Probleme und Verzögerungen bei der Fassung neuer Quellen oder dem Bau von Leitungen gab. Bis 31. Dezember 2005 müssen aber alle mit Arsen verseuchte Quellen durch arsenfreie Quellen ersetzt sein.
Abwasserkonsortium Branzoll soll zahlen
Die Landesregierung hat heute zum Streit über die Abwasserentsorgung in Branzoll Stellung genommen. Das Abwasserkonsortium muss aus triftigem Grund Abwässer über den Kanal des dortigen Bonifierzirungskonsortium ableiten, was zu Problemen führte. Das Bonifierzirungskonsortium verlangte für diese Ableitung einen nach Ansicht des Abwasserkonsortiums zu hohen Preis. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das Abwasserkonsortium sehr wohl bezahlen muss, der Preis sollte aber von beiden Parteien vereinbart werden.
Tierschutzpension in Auer
Grünes Licht hat die Landesregierung für eine Tierpension in der Gemeinde Auer gegeben. Die Pension muss sämtliche hygienisch-sanitäre Voraussetzungen, wie sie der tierärztliche Dienst verlangt, einhalten. Wie viele Tiere in der Struktur gehalten werden, legt die Gemeinde fest. Diese muss sich außerdem darum kümmern, dass die Anrainer nicht durch Gerüche oder Lärm belästigt werden.
Produktivzone in Magreid – wieder Nein von Raumordnungskommission
Die Gemeinde Mareid möchte auf ihrem Gemeindegebiet eine etwa 3,4 Hektar große Produktivzone einrichten. Nachdem die Raumordnungskommission ein negatives Gutachten für die die Einrichtung der Zone abgegeben hatte, stimmte seinerzeit auch die Landesregierung dagegen. Bei einem vor dem Verwaltungsgericht ausgetragenen Rechtsstreit bekam die Gemeinde Magreid Recht. Nun ist das Projekt wiederum bei der Raumordnungskommission gelandet und wurde wieder negativ begutachtet. Die Landesregierung hat nun das Gutachten an die Gemeinde Mareid geschickt. Diese soll nun noch einmal über die Produktivzone entscheiden.
SAN