News 2015
Kollektivvertrag Lehrpersonal: Ja zu zweitem Teilvertrag
Die Landesregierung hat heute (7. November) dem zweiten Teilvertrag zur Erneuerung des Kollektivvertrages für Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art zugestimmt.
Der zweite Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher und Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 ist seiner Umsetzung einen weiteren Schritt näher. Die Landesregierung hat heute (7. November) auf Antrag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider dem anfangs Oktober vorunterzeichneten Teilvertrag zugestimmt und auch die entsprechenden Mehrausgaben aus dem Landeshaushalt 2023 ermächtigt.
Auszahlung könnte im Dezember erfolgen
Sofern der Rechnungshof und das Bildungsministerium grünes Licht geben und der Vertrag bis Ende November von der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und den Gewerkschaften unterzeichnet wird, können die vorgesehenen Gehaltserhöhungen und der Inflationsausgleich im Wert von 82,25 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2023 im kommenden Dezember ausbezahlt werden. Dies sei theoretisch möglich, sofern die Gutachten zeitnah abgegeben würden und positiv ausfielen, erklärte heute Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher. Allerdings gab der Landeshauptmann zu bedenken, dass das Gehalt im Dezember früher ausbezahlt werde, als in den restlichen elf Monaten, was sich in diesem Falle als Hürde erweisen könnte.
Inflationsausgleich und höhere Landeszulage
Der zweite Teilvertrag sieht für die rund 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen staatlicher Art einen Inflationsausgleich vor. Dieser wird als Einmalzahlung für den Zeitraum 2019-2021 und das Jahr 2022 sowie als Vorauszahlung für die Jahre 2022 bis 2024 gewährt. Mit dem neuen Teilvertrag werden auch die auf staatlicher Ebene kollektivvertraglich vorgesehenen Lohnerhöhungen berücksichtigt, die mit der Landeszulage verrechnet werden.
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jw