News 2015
Leistungsstipendien für Studierende: Ab 13. März kann angesucht werden
Studierende mit hervorragendem Studienerfolg können ab morgen, 13. März, und in der Folge bis zum 24. April 2024 um die Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen.
Das Warten ist vorbei – die wiederersehnten und vor allem von den Studierenden eingeforderten Leistungsstipendien sind wieder da! Nachdem die Landesregierung Ende vergangenen Jahres auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Wiedereinführung beschlossen hatte, stehen nun Leistungsstipendien zu je 1392 Euro für insgesamt 208 Studierende bereit, die im akademischen Jahr 2022/2023 mit überdurchschnittlichem Erfolg universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besucht oder abgeschlossen haben.
Um Leistungsstipendien können sich sowohl Studierende des ersten Hochschulzyklusses (Bakkalaureat) sowie jene des zweiten Zyklusses (Master) bewerben, sofern sie nicht älter als 35 beziehungsweise 40 Jahre alt sind. Bei der Bewertung werden neben dem gewichteten Bewertungsergebnis auch zusätzliche Elemente berücksichtigt, wie etwa die Erlangung eines Sprachzertifikats oder die Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm. Die Leistungsstipendien werden über einen öffentlichen Wettbewerb unter ausschließlicher Berücksichtigung der Leistung vergeben. Sie sind einkommensunabhängig und richten sich an Studierende in Italien und im Ausland.
Ansuchen ab 13. März bis zum 24. April möglich
Die Ansuchen um Leistungsstipendien können ab morgen, 13. März 2024, und in der Folge bis zum 24. April 2024 (12 Uhr) ausschließlich online eingereicht werden. Die Zugriffsmöglichkeit auf den angebotenen E-Government-Service durch Studierende, welche zum Zeitpunkt der Gesuchstellung die italienische Staatsbürgerschaft besitzen und/oder im italienischen Staatsgebiet ansässig sind, erfolgt ausschließlich anhand der einheitlichen digitale Identität SPID, über die elektronische Identitätskarte CIE oder die aktivierte Bürgerkarte (Gesundheitskarte) mit Hilfe eines Lesegeräts.
Jene Studierenden, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft haben und über kein gültiges, von einer italienischen Behörde ausgestelltes Ausweisdokument (Identitätskarte, Führerschein, Reisepass) verfügen, können über die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS) oder mittels eines zertifizierten Accounts zugreifen. Für die Erstellung des zertifizierten Accounts können die Studierenden nach Terminvereinbarung persönlich im Amt für Hochschulförderung erscheinen oder via E-Mail einen Termin für einen Videoanruf (hochschulfoerderung@provinz.bz.it) vereinbaren.
Weitere Informationen, die Richtlinien, die Wettbewerbsausschreibungen und andere Unterlagen sind im Südtiroler Bürgernetz unter Leistungsstipendien für Studierende zu finden. Fragen beantwortet auch das zuständige Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel. 0471 412942 - Leistungsstipendien für Inlandsstudierende, Tel. 0471 413379 - Leistungsstipendien Ausland, E-Mail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it).
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
red/jw