News 2015
Gemeindenfinanzierung 2024: Vereinbarungsentwurf genehmigt
2024 finanziert das Land die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften mit vorerst 340 Millionen Euro. Die Landesregierung hat heute den Vereinbarungsentwurf genehmigt.
Damit Südtirols 116 Gemeinden im neuen Jahr handlungsfähig sind, muss ihre Finanzierung gesichert sein. Die Voraussetzung dafür hat die Landesregierung heute (19. Dezember) geschaffen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher hat sie die Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2024 im Entwurf genehmigt und den Landeshauptmann dazu ermächtigt, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
Vorerst 340 Millionen Euro für 2024
Im Sinne der heute genehmigten Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2024 stellt das Land Südtirol den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften für das Jahr 2024 vorerst 340 Millionen Euro zur Verfügung. Von dieser Gesamtsumme sind 134,7 Millionen Euro Investitionen vorbehalten. "Die Mittel werden den Gemeinden auf der Grundlage ausgefeilter Richtlinien zugewiesen, wobei sowohl der Größe der Gemeinde beziehungsweise deren Einwohnerzahl und auch der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Rechnung getragen wird", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.
Geregelt werden mit der Vereinbarung zudem unter anderem die Beteiligung des Landes an den Investitionskosten übergemeindlicher Schulbauvorhaben, den Betriebskosten der Pflichtschulen (diese fallen im Unterschied zu den Oberschulen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden) und der Musikschulen, die Finanzierung der Schulausspeisung, die Förderung der Bildungsausschüsse und die Umverteilung von Finanzmitteln unter den Gemeinden für die Aufnahme von Obdachlosen. Eigene Zusatzvereinbarungen sind für die Finanzierung der Führung der Kindergärten und die zwischengemeindliche Zusammenarbeit vorgesehen.
Fünf Fonds für die Gemeindenfinanzierung
Die Geldmittel werden den Gemeinden laut den geltenden Landesbestimmungen über fünf Fonds zur Verfügung gestellt: ordentlicher Fonds, Investitionsfonds, Fonds zur Amortisierung der Darlehen, Ausgleichsfonds und Rotationsfonds für Investitionen.
Was die Finanzierung der laufenden Ausgaben angeht, so fließt der größte Teil davon mit 170,65 Millionen Euro über den ordentlichen Fonds. Auf fast 16 Millionen Euro beläuft sich auch 2024 der den Gemeinden zustehende Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap. Um 400.000 Euro auf 7,1 Millionen Euro angestiegen sind im Vergleich zum Vorjahr die Mittel für die Finanzierung der Schulausspeisung. Hinzu kommen 2,7 Millionen Euro Vorschuss für die Tagesmütter- und Tagesvätertätigkeiten, 2,9 Millionen Euro für die Finanzierung der Kindergärten und 1,3 Millionen Euro als Kostenbeteiligung an den Mahlzeiten des pädagogischen Kindergartenpersonals. Mit 447.000 Euro werden die Bildungsausschüsse finanziert.
1,9 Millionen Euro sind für die Erhöhung der Amtsentschädigungen der Gemeindeverwaltenden vorgesehen. Die Bezirksgemeinschaften finanziert das Land 2024 ebenfalls mit 1,9 Millionen Euro. Mit einer halben Million Euro beteiligt sich das Land an den Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommissionen "Raum und Landschaft". Für die ordentliche Instandhaltung des übergemeindlichen Radwegenetzes sind auch im kommenden Jahr 350.000 Euro und für die Dreisprachigkeit in den ladinischen Gemeinden 309.000 Euro bestimmt.
Fast 135 Millionen Euro für Investitionen
Im Bereich der Finanzierung von Kapital- und Investitionsausgaben stellt das Land den Gemeinden 134,7 Millionen Euro über die Investitionsfonds bereit. Hinzu kommen 15,5 Millionen Euro zur Amortisierung von Darlehen.
Das Land Südtirol ist im Sinne des Autonomiestatutes für die Finanzierung der Gemeinden zuständig. Diese Aufgabe nimmt das Land auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 6 aus dem Jahr 1992 wahr. Der Landeshauptmann und der Rat der Gemeinden vereinbaren jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen, wie die einzelnen Fonds ausgestattet und wie die Geldmittel unter den Gemeinden verteilt werden.
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jw