News 2015
Gesundheitsberufe: Gleichstellung mit Universitätsdiplom beantragen
Berufstätige in den Bereichen Vorbeugung, Pflege und Geburtshilfe haben zwei Monate Zeit, um eine Gleichstellung ihres Diploms mit dem entsprechenden akademischen Titel zu beantragen.
Wer einen Gesundheitsberuf in den Bereichen Vorbeugung, Pflege und Geburtshilfe ausübt und seinen Titel vor dem 17. März 1999, also gemäß der damals geltenden Ausbildungsordnung, erhalten hat, kann nun die Gleichwertigkeit des Ausbildungstitels mit dem entsprechenden Universitätsdiplom beantragen. Die öffentliche Bekanntmachung vom 19. September wurde gestern (22. September) im Amtsblatt der Region Nr. 38 publiziert; Anträge können demnach bis zum 21. November 2022 eingereicht werden. Mit der Gleichwertigkeit können sich Betroffene im Anschluss in das entsprechende Berufsalbum einschreiben. Auf die Einstufung im jeweiligen Arbeitsverhältnis hat die Gleichstellung allerdings keine Auswirkung.
Wer kann die Gleichstellung beantragen?
Vor 1999 war für das nicht ärztliche Gesundheitspersonal eine Berufsausbildung vorgesehen, die später von einer universitären Ausbildung ersetzt wurde. Die Gleichstellung beantragen können nun Krankenpflegende, pädiatrische Krankenpflegende, Hebammen und Geburtshelfer, Sanitätsassistentinnen und Sanitätsassistenten sowie Technikerinnen und Techniker der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeitsplatz, die ihre Ausbildung innerhalb des Stichtags 31. Dezember 1995 begonnen haben und das entsprechende Diplom spätestens am 17. März 1999 erlangt haben. Eine Gleichstellung ist in der Vergangenheit bereits für andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich erfolgt.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf Anerkennung der Äquivalenz muss in der jeweiligen Region oder autonomen Provinz, wo der Lehrgang stattgefunden hat, innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region eingereicht werden. In Südtirol kann der Antrag bis spätestens 21. November 2022 mittels Einschreibebrief mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC) an das Landesamt für Gesundheitsordnung gestellt werden. Das Formular für die Beantragung der Gleichstellung mit den akademischen Titeln im Gesundheitsbereich ist auf der Webseite des Landes abrufbar.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
kl