News 2015
Kfz-Steuer für wiederzuverkaufende Fahrzeuge entfällt automatisch
Mit 2022 entfällt die Kfz-Steuer für wiederzuverkaufende Fahrzeuge automatisch. Autohändler müssen nicht mehr regelmäßig um Aussetzung der Steuerzahlung ansuchen und ersparen sich die Gebühren.
Weniger Verwaltungsaufwand bei den Kfz-Steuern: Für Fahrzeuge, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, entfällt seit Jahresbeginn die Kfz-Steuer automatisch. Diese Vereinfachung ist im Stabilitätsgesetz des Landes für das Jahr 2022 festgeschrieben. Seit Jahresbeginn reicht es demnach, dass der Wiederverkäufer die Umschreibung des Verkaufsaktes des Fahrzeugs im öffentlichen Kfz-Register PRA (Pubblico Registro Automobilistico) rechtzeitig vornimmt, damit die Aussetzung sofort wirksam wird. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die in dem Monat gekauft werden, in dem die Steuer fällig ist. Das Fahrzeug muss folglich verpflichtend auf den Händler umgeschrieben werden. "Die neue Bestimmung stellt sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Entlastung der Händler dar", resümiert Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. Die Digitalisierung der Verwaltung habe diesen Schritt möglich gemacht.
Das bisherige Verfahren
Bisher war es so, dass Fahrzeuge, die zum Wiederverkauf geliefert werden, zwar von der Kfz-Steuer befreit werden konnten. Dazu war allerdings ein aufwendiges Verfahren notwendig, das die Autohändler verpflichtete, der öffentlichen Verwaltung alle vier Monate eine Liste der angekauften und weiterverkauften Fahrzeuge zu übermitteln und für jedes übernommene Auto eine Pauschalgebühr von 1,55 Euro zu entrichten. Dafür hatten die Autohändler nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten einen Monat Zeit, andernfalls wird die Befreiung ungültig. "Wenn also ein Unternehmen die Fahrzeugliste auch nur mit wenigen Minuten Verspätung übermittelt hat, musste es ansehnliche Beträge an Kfz-Steuer bezahlen", erklärt der Direktor der Südtiroler Einzugsdienste, Marco Balduzzo. Er verweist auch auf den großen bürokratischen Aufwand, welchen die Bestimmung für die Wirtschaftsakteure mit sich gebracht hat.
Weniger Bürokratie und weniger Kosten durch Neuregelung
Mit der Neuregelung entfallen also die regelmäßige Antragstellung um Aussetzung der Steuerzahlung und die damit verbundenen Gebühren. Auf diese Weise werden Fehler und Verzögerungen bei der Einreichung von Anträgen vermieden. Diese haben in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass die Aussetzungsregelung für die bei Händlern erworbenen Fahrzeuge nicht geltend gemacht werden konnte.
Informationen erteilen die Südtiroler Einzugsdienste - Landesabgaben - Kraftfahrzeugsteuer.
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red/jw