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Revision der Nutzungsbedingungen der Dienste der Agentur für öffentliche Verträge AOV - genehmigt mit Dekret vom 13.09.2024, Nr. 65
Alle Vergabestellen werden darüber informiert, dass mit dem Dekret vom 13.09.2024, Nr. 65 über die "Revision der Nutzungsbedingungen der Dienste der Agentur für öffentliche Verträge - AOV" die neuen Nutzungsbedingungen für die Dienste der Agentur für öffentliche Verträge - AOV genehmigt wurden.
Die Nutzungsbedingungen für die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen wurden erheblich vergrößert und erweitert, um die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der AOV und der Nutzer zu präzisieren und um dem Auftreten möglicher Konflikte vorzubeugen; zudem werden die Nutzungsbedingungen auch mit dem nationalen Rechtsrahmen betreffend das Qualifizierungssystem der Vergabestellen und der Anwendungspraxis der einheitlichen Vergabestellen in Einklang gebracht.
Die neuen Bedingungen gelten für Verfahren, deren Veröffentlichung nach der Veröffentlichung des vorliegenden Dekrets erfolgt, und zwar ab dem 13.09.2024.
Es ist wichtig, die Neuerungen im Bereich der unterstützenden Auftragserteilung für die EVS-Dienstleistungen hervorzuheben, wie im Punkt II der genannten Bedingungen angegeben. In diesem Abschnitt gibt es eine klare Unterscheidung zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Vergabestellen.
Der Dienst der Agentur ist nun auch für die Verhandlungsverfahren verfügbar und beschränkt sich nicht mehr ausschließlich auf die offenen Verfahren. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an jene Vergabestellen, die nicht über das erforderliche Qualitätsniveau verfügen, sowie an Auftraggeber, die die von anderen auftraggebenden Stellen angebotenen unterstützenden Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen können.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen und alle anderen grundlegenden Dokumente über die Funktionsweise und Struktur der AOV auch unter folgendem Link zu finden sind: Allgemeine Akten | AOV | AOV | Autonome Provinz Bozen - Südtirol.
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