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Neue Bekanntmachung für „DIENSTLEISTUNGEN BETREFFEND DIE DATENSCHUTZVERWALTUNG FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN IN SÜDTIROL: PRIVACY DIENSTLEISTUNGEN 2024“
Sehr geehrte Vergabestellen,
hiermit informieren wir Sie, dass die Bekanntmachung „DIENSTLEISTUNGEN BETREFFEND DIE DATENSCHUTZVERWALTUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN IN SÜDTIROL “ von 2019 am 20.08.2024 um 13:00 verfällt. Anschließend kann diese nicht mehr benutzt werden.
Eine neue Bekanntmachung für „DIENSTLEISTUNGEN BETREFFEND DIE DATENSCHUTZVERWALTUNG FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN IN SÜDTIROL: PRIVACY DIENSTLEISTUNGEN 2024“ ist bereits seit dem 05.07.2024 um 11:00 Uhr in Kraft getreten.
Außerdem möchten wir Sie informieren, dass die neue Bekanntmachung eine zusätzliche Produktkategorie mit der Bezeichnung “ S2.5 Folgenabschätzung für die Datenverarbeitung und Umgang mit Whistleblowing - Meldungen“ enthält.
Wir stehen Ihnen für Klarstellungen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
SV