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Bauarbeiten - Dienstleistungen und Lieferungen: AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN

Nach Inkrafttreten am 19.7.2024 des Artikels 18 des Omnibusgesetzes 2024, sind die Ausschreibungsbedingungen für die Vergabe von Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen, oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte, aktualisiert worden.

Die Änderungen der Ausschreibungsbedingungen betreffen auch bestimmte Spezifikationen in Bezug auf die Regelung der EEE, die Vorläufige Sicherheit und bei Bauarbeiten, auf die Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen Qualifikationskategorien und auf die Qualifikationsregelung der Teilnehmer.

Um die Lektüre der Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, welche die in den Ausschreibungsbedingungen und im Ansuchen um Veranlassung einer Ausschreibung angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.   Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind unter folgendem Link verfügbar:

Ausschreibungsbedingungen und Anlagen | Ausschreibungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

SV