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Aufträge, die ganz oder teilweise mit Mitteln aus dem PNRR oder dem PNC finanziert werden - Frist
Es wird daran erinnert, dass ab dem 1. Juli 2024 einige Bestimmungen des D.L. 76/2020, die sich auf Aufträge beziehen, die ganz oder teilweise mit Mitteln aus dem PNRR oder dem PNC finanziert werden, keine Anwendung mehr finden werden, da die Geltungsdauer nicht verlängert wurde.
Zu den stillschweigend aufgehobenen Bestimmungen, die daher nicht mehr in Kraft sein werden, gehören:
- Die Vorschrift, die Fristen für den Abschluss von Verfahren festlegte, die von den im neuen Kodex im Anhang I.3 eingeführten Fristen abwichen (für die Direktvergabe zwei Monate und für das Verhandlungsverfahren ohne Ausschreibung vier Monate, unabhängig vom verwendeten Vergabekriterium, für Verfahren über der Schwellenwert sechs Monate);
- Das Kriterium der Rotation der Einladungen “unter Berücksichtigung der unterschiedlichen geografischen Lage der eingeladenen Unternehmen” für das Verhandlungsverfahren ohne Ausschreibung, während Artikel 49 des Kodex, der nun wieder in Kraft ist, nur das Kriterium der Rotation der Vergaben ohne diese Einschränkung regelt.
SV