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Bildungsreisen
Im Zusammenhang mit der Organisation von Bildungsreisen, Sprachaufenthalten und Kulturaustauschen an den Schulen in Südtirol vertieft die AOV das Thema, um die einzelnen Schulen bestmöglich bei der Durchführung der Vergabeverfahren oder Direktvergaben für solche Aktivitäten zu unterstützen.
Es wird daran erinnert, wie das AOV-Rundschreiben Nr. 9/2023 vom 21.09.2023 klargestellt, dass die Schulen eigenständig, ohne jegliche Qualifikation, Aufträge unter den EU-Schwellen (bis zu 221.000 Euro) für Lieferungen und Dienstleistungen, in elektronischer Form über die ISOV-Plattform, vergeben können.
Es wird auch an die Ausnahme von der Nutzung der telematischen ISOV-Plattform für Vergaben unter 5.000 Euro erinnert.
Darüber hinaus hat die ANAC, auf spezifische Anfrage des Ministeriums für Bildung und Verdienst (ANAC-Vermerk des Präsidenten vom 27.02.2024, bekannt gegeben durch die AOV mit News vom 04.03.2024), interveniert, um den Schulen zu erleichtern, eigenständig bis zum 30.09.2024, ohne Qualifikationspflicht, Vergaben über der EU-Schwelle für Lieferungen und Dienstleistungen vorzunehmen, die CIG für die Aufträge von Dienstleistungen zur Programmierung, Organisation und Durchführung von Bildungsreisen, Sprachaufenthalten und Kulturaustauschen sowie für die Konzessionen von Verkaufsautomaten unabhängig von der vorhandenen Qualifikation und vom Wert der Vergaben zu erwerben (CPV: „63500000-4 - Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen 63510000-7 - Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste; 63511000-4 - Organisation von Pauschalreisen; 63512000-1 - Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen; 63515000-2 - Reisedienste; 63516000-9 - Reiseverwaltung“; „42933000-5 – Verkaufsautomaten; 42933300-8 - Warenverkaufsautomaten“). Die APB hat eine spezifische Anfrage an die ANAC gerichtet und wartet auf eine Antwort.
Eine weitere Vereinfachung wurde von der ANAC mit den untenstehenden FAQs mitgeteilt, in denen klargestellt wird, dass der Erwerb von Reisetickets nicht der finanziellen Rückverfolgbarkeit unterliegt.
C11 È soggetto a tracciabilità l’acquisto di biglietti per viaggi?
L’acquisto di biglietti per viaggi presso i gestori dei servizi di trasporto non è soggetto a tracciabilità. È invece soggetto a tracciabilità l’affidamento del servizio alle Agenzie di viaggio.”
“B19. È soggetto a tracciabilità l’affidamento del servizio alle Agenzie di viaggio?
I contratti affidati dalle stazioni appaltanti alle Agenzie di viaggio sono assoggettati alla normativa sulla tracciabilità. Nell’ambito della filiera rilevante non devono essere tracciati i flussi finanziari relativi ai servizi di trasporto, ricettivi e di ristorazione acquistati dalle agenzie per conto delle stazioni appaltanti presso terzi fornitori. Si applica la tracciabilità attenuata, senza indicazione del CIG negli strumenti di pagamento.”
Die AOV handelt pflichtbewusst und bereitet eine spezifische Stellungnahme vor, die an das MIT und die ANAC gerichtet wird, um den Rahmen der oben in den Anac-FAQs angegebenen Ausnahmen in Bezug auf die Verfahrensaspekte dieser Vergaben vollständig zu verstehen und somit alle Schulen in Südtirol zu unterstützen. Sobald die AOV die gewünschten Klarstellungen erhält, wird sie alle Ergebnisse mitteilen und gegebenenfalls die gesamten Vordrucke unterhalb der Schwelle der Direktvergaben und das entsprechende Vademekum aktualisieren.
SV