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Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 238 vom 23. Dezember 2021 (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Italiens in der Europäischen Union ergeben - Europagesetz 2019-2020)

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 17. Januar 2022 wurde das Gesetz Nr. 238 vom 23. Dezember 2021 (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Italiens in der Europäischen Union ergeben - Europagesetz 2019-2020) veröffentlicht, das im Artikel 10 einige Änderungen des GvD Nr. 50 von 2016 vornimmt. Die Änderungen betreffen die Artikel 31 Absatz 8, 46, 80, 105, 113-bis und 174.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Verfahren, deren Ausschreibungsbekanntmachungen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes veröffentlicht werden, sowie bei Aufträgen ohne Veröffentlichung von Bekanntmachungen für Verfahren, bei denen zu diesem Zeitpunkt noch keine Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten oder Kostenvoranschlägen versandt wurden. Die Maßnahme tritt am 01.02.2022 in Kraft.

SV