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Veröffentlichung des Leitfadens “lex covid” im Bereich der öffentlichen Aufträge im Interessensbereich des Landes
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 24 Februar 2021 Nr. 159 den Leitfaden zur Anwendung des Landesgesetzes vom 16. April 2020, Nr. 3 (wie mit Landesgesetz vom 11. Jänner 2021, Nr. 1 abgeändert) im Bereich der öffentlichen Aufträge im Interessenbereich des Landes verabschiedet.
Es handelt sich dabei um ein verbindliches Instrument, welches die Vergabestellen und die Wirtschaftsteilnehmer in der Vorbereitung, Verwaltung und Ausführung der öffentlichen Aufträge zu unterstützen will.
Die erklärte Absicht besteht in der Zurverfügungstellung eines Instruments, welches den komplexen Rechtsrahmen zwischen Landes- und Staatsrecht verständlicher und besser anwendbar machen soll, und zwar für private und öffentliche Stellen. Zu diesem Zweck wird für jeden Artikel des Landesgesetzes kurz Ziel und Zweck, Verweise (auf Staats- und Europarecht) und praktische Hinweise angegeben.
SV