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ANAC Vademecum zur Beschleunigung und Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungswesens

Hiermit wird das "ANAC Vademecum zur Beschleunigung und Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungswesens", welches am 30.04.2020 veröffentlicht wurde, zur Verfügung gestellt.

 Es wird daran erinnert, dass aus dringenden Gründen, die gebührend  begründet werden müssen, sowohl bei über- als auch bei unterschwelligen Ausschreibungen, die Fristen im Falle eines offenen oder nicht offenen telematischen Ausschreibungsverfahrens bis auf 10 Tage und im Falle eines offenen oder nicht offenen traditionellen Ausschreibungsverfahrens bis auf 15 Tage verkürzt werden können.

Zusätzlich zu den Bestimmungen, die bereits im GvD Nr. 50/2016 enthalten sind, werden die neuen Maßnahmen des LG. 3/2020, das seit dem 17/04/2020 in Kraft ist, in Erinnerung gerufen. 

 

https://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=ccc7a9040a778042035a83ed2914c6e2

SV