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Fristverlängerung für das Qualifizierungssystem der öffentlichen Bauaufträge über 150.000 Euro

Der Rat der Nationalen Antikorruptionsbehörde hat bei seiner Sitzung vom 17. März 2020 festgestellt, dass die mit D.P.C.M. vom 9. März 2020 erlassenen Vorschriften auf dem gesamten Staatsgebiet zur Einschränkung und Vorbeugung der Verbreitung des COVID-19 Virus dazu beigetragen haben, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Körperschaften und Verwaltungen einzuschränken. Daher hat die ANAC beschlossen, dass die in der Mitteilung vom vergangenen 4. März enthaltenen Hinweise allgemeine Bedeutung haben und daher im gesamten Staatsgebiet Anwendung finden.

Im Besonderen verfügt die Mitteilung des Präsidenten folgendes:

A) für die Verträge zur Bescheinigung, welche eine Fälligkeit zum 31. März 2020 haben, wird die Frist für das Überprüfungsverfahren bis zu einem Maximum von 150 Tagen (hundertfünfzig Tage) anstelle der 90 (neunzig) Tage im Sinne des Art. 76 Absatz 3 des DPR 207/2010 aufgeschoben;

B) die Ausnahme kann allen Unternehmen erteilt werden, welche entsprechend ansuchen, oder, hinsichtlich der Qualifikation, den öffentlichen Verwaltungen Erklärungen und Dokumente zur Überprüfung vorgelegt haben.
In letzterem Fall obliegt es den SOA zu überprüfen, ob das effektive Ausmaß und Bedeutung der Schwierigkeiten für das einzelne Unternehmen bestanden haben, um die Ausnahmen gegenüber den ordentlichen Fristen zu gewähren.

Abschließend wird vorgesehen dass die SOA, welche Anfragen für genannte Ausnahmen der Fristverschiebung erhalten, der ANAC das Verzeichnis der ansuchenden Unternehmen bis 31. März 2020 übermitteln.

SV