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Neue Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 3. März 2020 Nr. 132 eine neue Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben genehmigt, welche auf der Website der AOV veröffentlicht ist.

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/durchfuehrungsbestimmungen-landesgesetze-leitlinien-anac.asp

SV