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Qualifikation der Vergabestellen in Südtirol

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Oktober 2019, Nr. 850 wurde die Regelung der Qualifikation der Vergabestellen in Südtirol erlassen.
Der Beschluss ist auf der Website der AOV abrufbar und wird demnächst auch im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Damit wird Art. 6-bis des Landesvergabegesetzes umgesetzt, welcher diesen Bereich autonom regelt. Diese bedeutende Umstellung zielt in erster Linie auf eine Verbesserung der Qualität der öffentlichen Auftragsvergabe in Südtirol durch eine spezifische Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen dieses Bereichs ab. Diese neue Regelung beginnt mit 1. Jänner 2020 und wird stufenweise in einem 4-jährigen Übergangszeitraum umgesetzt.
Die operativen Anleitungen zur Eintragung in das Verzeichnis der qualifizierten Vergabestellen und in das Verzeichnis der Einzigen Verfahrensverantwortlichen (EVV) werden so bald als möglich mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mathà

SV