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Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen - Anlagen C/C1 ohne Stempelmarke
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Gutachtens der Agentur der Einnahmen zur Anfrage Nr. 906-101/2019 die Anlagen C/C1, welche das wirtschaftliche Angebot bilden, im Zuge des Ausschreibungsverfahrens nicht mehr mit der gesetzlich vorgeschriebenen Stempelsteuer versehen werden müssen.
Die Ausschreibungsbedingungen wurden somit in jenen Abschnitten, welche sich auf das wirtschaftliche Angebot beziehen, angepasst, wobei jeglicher Bezug auf die Stempelmarke entfernt wurde.
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