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KORRIGENDUM ZUR NEWS: Veröffentlichung des Umwandlungsgesetzes zum Gesetzesdekret vom 18.06.2019, Nr. 32 (sog. „Sblocca Cantieri")
1. Instandhaltung auf Grundlage des endgültigen Projekts
Bis 2020 können auf der Grundlage des endgültigen Projekts ordentliche und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten ausgeschrieben werden, es sei denn, es handelt sich um die Erneuerung oder den Austausch von Tragwerkteilen der Bauwerke oder von Anlagen. Das endgültige Projekt muss mindestens folgende Angaben enthalten: den allgemeinen Bericht, die Liste der Einheitspreise der geplanten Arbeiten, die Massen- und Kostenberechnung, den Sicherheits- und Koordinierungsplan für die analytische Ermittlung der nicht abschlagfähigen Sicherheitskosten. Bei der Ausführung der Arbeiten darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass das Ausführungsvorhaben erstellt und genehmigt wurde. von der Erstellung und Genehmigung des Ausführungsprojekts abgesehen werden. (Obwohl Art. 23 Abs. 3-bis nicht an seiner ursprünglichen Stelle im Gesetzestext bestätigt wurde, wurde die entsprechende Bestimmung in Gesetz umgewandelt und an einer anderen Stelle des Vergabekodex eingefügt).
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