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NEWS – VORDUCKE AUSFÜHRUNGSPHASE
Mit Bezug auf das Ansuchen um Vorschuss von 20 % des Vertragspreises gemäß Art. 35 Abs. 18 GvD Nr. 50/2016 (siehe auch Art. 22 besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten) teile wir Ihnen mit, dass zwei neue Formulare erstellt wurden (B.0 Brief um Vorschuss von 20 % des Vertragspreises; B.0 bis Zahlungsbestätigung Vorschuss auf den Vertrag).
SV