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Angabe der Unterauftragnehmer vonseiten des Zuschlagempfängers: Aktualisierte Vordrucke
Veröffentlichung der neuen Vordrucke, welche im Sinne der Änderung des Art. 23-bis des LG 17/1993 durch den Art. 3, Abs. 7 des LG 8/2017, angepasst wurden. Den Vergabestellen wird hiermit ermöglicht, die Angabe der Unterauftragsnehmer ausschließlich vom Zuschlagsempfänger anzufordern.
http://www.provinz.bz.it/aov/Vordrucke,Unterlagen.asp
AW