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Anac Richtlinien und Anwendungsrichtlinien des Landes

Mit gegenständlicher News wird beabsichtigt, zwei Aspekte zu präzisieren:

1. die Natur und Verbindlichkeit der Leitlinien der ANAC;

2. die Beziehung zwischen den Leitlinien der ANAC sowie den von der Landesregierung im Sinne des Artikels 40 des LG Nr. 16/2015 erlassenen Anwendungsrichtlinien.

Mit Bezug auf den ersten Aspekt ist zu unterstreichen, dass die Verbindlichkeit einer ANAC Leitlinie von den entsprechenden Gutachten des Staatsrates abgeleitet werden kann. Zu diesem Zweck wird eine Tabelle beigelegt, in welcher die Eckdaten der genehmigten Leitlinien angeführt sind und die entsprechende Verbindlichkeit.

In Bezug auf den zweiten Aspekt ist auf den Vorrang der verschiedenen Rechtsquellen abzustellen und das betreffende Rechtsinstitut in Beziehung zu setzen. Folglich sind die Leitlinien der ANAC, wenn ein Rechtsinstitut seine Regelung durch das Landesvergabegesetz findet, auf dieses nicht andwendbar, wohl aber die Landesbestimmung und die Anwendungsrichtlinien der Landesregierung.

 

AW