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Neuheiten eingeführt durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 56/2017 betreffend “Ergänzende und korrigierende Bestimmungen zum gesetzesvertretenden Dekret Nr. 50 vom 18. April 2016”
Mit Bezug auf die zusammenfassende Tabelle mit den bedeutendsten Neuerungen, welche durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 56/2017 betreffend "Ergänzende und korrigierende Bestimmungen zum gesetzesvertretenden Dekret Nr. 50 vom 18. April 2016" eingefügt wurden, wird eine neue Fassung der Tabelle veröffentlicht. Im Art. 97 "automatischer Ausschluss", dritter Absatz wurde aufgrund eines materiellen Fehlers 1 Million anstatt 2 Millionen angegeben und im Art. 50 "Sozialklauseln" wird spezifiziert, dass die Pflichtung nur für Vergaben über EU-Schwelle vorgesehen ist.
mb