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Anwendungsrichtlinie betreffend die/den einzigen Verfahrensverantwortlichen zur Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Konzessionen verabschiedet
Veröffentlichung des Beschlusses der Landeregierung Nr. 287 vom 21/03/2017 mit Betreff: Anwendungsrichtlinie betreffend die/den einzigen Verfahrensverantwortlichen zur Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Konzessionen.
mb