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Vordruck für die Erklärung der Rechtswirksamkeit der endgültigen Zuschlagserteilung online
Es wird mitgeteilt, dass der Vordruck zur "Erklärung der Rechtswirsamkeit des endgültigen Zuschlags" veröffentlicht wurde.
Der Erlass dieser Maßnahme seitens der auftraggebenden Körperschaft ist notwendig, wenn die Maßnahme der definitiven Zuschlagserteilung vor Abschluss der Überprüfung der besonderen und allgemeinen Voraussetzungen gemäß Art. 38 Buchst. c) des GvD Nr. 163/2006 oder gemäß Art. 80, Abs. 3 und Abs. 5 Buchst. c), des GvD Nr. 50/2016 erlassen worden ist.
Nach Abschluss obiger Kontrollen muss die auftraggebende Körperschaft zwecks Vertragsabschluss jedenfalls den Erlass der Maßnahme über die Rechtswirksamkeit des endgültigen Zuschlags veranlassen.
Diese Maßnahme muss NICHT gemäß Art. 76, Abs. 5, des GvD Nr. 50/2016 mitgeteilt werden.
Im Sinne des Art. 32, Absatz 8, des GvD 50/2016 wird daran erinnert, dass (vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen bzw. anderer Vereinbarungen mit dem Bieter) der Vertrag innerhalb maximal 60 Tagen ab definitivem und rechtswirksamen Zuschlag abgeschlossen werden muss.
AW