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Online-Befragung: Vorabzug der in Anbetracht der neuen Rechtsvorschriften angepassten Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen

Um den neuen Kodex der öffentlichen Verträge (GvD. Nr. 50/2016) wirksam anwenden zu können, veröffentlicht die AOV einen Vorabzug der in Anbetracht der neuen Rechtsvorschriften angepassten Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen.

Unter dem Aspekt einer tatkräfigen Zusammenarbeit, die zu einer größeren Arbeitsaufteilung beiträgt, werden alle Interessierten gebeten, ihre eigenen Bemerkungen in Bezug auf den Inhalt der Ausschreibungsbedingungen mitzuteilen.

Die Bemerkungen müssen innerhalb Montag 09. Mai 2016 bei der institutionellen E-Mail-Adresse der AOV (agenturauftraege@provinz.bz.it) eintreffen

AW