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Anhörung Vorlage Ausschreibungsbedingungen (Arbeiten – wirtschaftlich günstigstes Angebot)

Mit Bezug auf das neue LG Nr. 16 vom 17.12.2015, in Kraft getreten am 06.01.2016, hat die Agentur eine Vorlage der Ausschreibungsbedingungen (Arbeiten – wirtschaftlich günstigstes Angebot) mit den gekennzeichneten Änderungen, welche aus dem genannten Landesgesetz hervorgehen, ausgearbeitet. Diese Ausschreibungsbedingungen werden anbei veröffentlicht.

Interessenten können ihre Anmerkungen (maximale Länge von 1.000 Anschlägen) innerhalb diesen Feitag, 22.01.2016, 12 Uhr, an die PEC-Anschrift agenturauftraege.agenziaappalti@pec.prov.bz.it senden, mit Angabe der von Vorschlägen gekennzeichneten Abschnitte und der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Die Vorschläge können sich nur auf die grün hervorgehobenen Abschnitte beziehen bzw. auf nicht angebrachte Änderungen, welche jedoch laut neuem Landesgesetz als notwendig erachtet werden.

Wir fordern dazu auf, etwaige Vorschläge zu unterbreiten, da die Agentur beabsichtigt, zum 1. Februar 2016 die aktualisierten Vordrucke für die Ausschreibungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

AW