News
BEREICH DAI: Vereinfachung gemäß Art. 23-bis des LG Nr. 17/1993
Für die Teilnahme an Ausschreibungen für Architektur- und Ingenieurleistungen werden die unter Anwendung von Art. 23-bis des LG Nr. 17/1993 ausgearbeiteten Ausschreibungsbedingungen samt zugehörigen Anlagen zur Verfügung gestellt, welche unter diesem Link abrufbar sind. Um das Ausfüllen der Ausschreibungsunterlagen zu erleichtern, wurden vereinfachte Vorlagen ausgearbeitet: zwei obligatorische Anlagen (Anlagen A1 und A2) und zwei mögliche Anlagen (Anlagen A3 und AK).
Anlage A1: Teilnahmeantrag - obligatorisch |
Anlage A2: Obligatorische Erklärung für die Teilnahme an der Ausschreibung - obligatorisch |
Anlage A3: Nutzung der Kapazitäten von Hilfssubjekten - eventuell |
Anlage AK: Kaution - eventuell |
AW