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Arbeiten - Nutzung Kapazitäten Dritter
Das Gesetz Nr. 161 vom 30. Oktober 2014 ("Legge europea 2013-bis", G.U. del 10.11.2014 n. 261), in Kraft seit dem 25.11.2014, hat das Rechtsinstitut der Nutzung Kapazitäten Dritter laut Art. 49 GvD Nr. 163/2006 abgeändert, indem das Institut der Nutzung Kapazitäten Dritter durch Zuhilfenahme von mehreren Hiflsunternehmen ermöglicht wird, im Hinblick auf die Rechstsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Absatz 6 vom Art. 49 wurde wie folgt abgeändert.
"Die Nutzung Kapazitäten Dritter durch mehrere Hilfsunternehmen ist zulässig, vorbehaltlich, im Bezug auf Arbeiten, des Verbotes der Nutzung der einzelnen wirtschaftlich-finanziellen und technisch-organisatorischen Voraussetzungen im Sinne des Art. 40, Absatz 3, Buchstabe b), welche das Austellen des Zertifikates in dieser Kategorie ermöglicht haben".
AW