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Teilnahmevoraussetzung für öffentliche Ausschreibungen (ersetzt die News vom 17.12.2013)
Am 31.12.2013, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Nr. 304, trat das G.D. Nr. 151 vom 30.12.2013 in Kraft. Der Art. 3, Abs. 9, G.D. 151/2013 sieht vor, dass bis zum Erlass neuer Ersatzbestimmungen und auf jeden Fall bis spätestens zum 30.09.2014 die bisherige Regelung hinsichtlich der SIOS Kategorien (d.h. Bauleistungen mit besonders hohen Spezialisierungsanforderungen) aufrecht bleibt. Entsprechend sind also die mit DPR 30.10.2013 abgeschafften Art. 107, Abs. 2 und 109, Abs. 2 der Durchführungsverordnung DPR 207/2010 innerhalb obgenannter Fristen anzuwenden.
Gegenständliche Mitteilung ersetzt in einer rasanten Abfolge von Gesetzesbestimmungen also unsere Mitteilung "Teilnahmevoraussetzung für öffentliche Ausschreibungen" vom 17.12.2013.
MM