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EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2014

Ab 1. Januar 2014 werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Verfahren zur Auftragsvergabe, veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 14. Dezember 2013, die Schwellenwerte in Euro für europaweite Ausschreibungen wie folgt neu festgesetzt:

  • für Arbeiten - 5.186.000 Euro
  • für Lieferungen und Dienstleistungen - 207.000 Euro

MM