News
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Verfassungswidrigkeit der Artikel 13, Absatz 1, 14, 16, 17, 18, 19 und 22 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 16. April 2020 (sog. lex covid)
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Gesetz Nr. 233/2021 - Aktualisierte Aufklärungstabelle
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NEUE BESTIMMUNGEN, DIE DURCH DAS EUROPÄISCHE GESETZ NR. 238/2021 ÜBER DIE PLANUNG UND VERGABE VON INGENIEUR- UND ARCHITEKTENLEISTUNGEN EINGEFÜHRT WORDEN SIND
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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN IM BEREICH DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN
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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN IM BEREICH DER BAULEISTUNGEN
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Aktualisierung der Vorlagen für Direktvergaben der Arbeiten unter 150.000 €
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VERÖFFENTLICHUNG DER VERORDNUNG VOM 07.12.2021 ÜBER DIE ANWENDUNGSRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT ZWISCHEN GESCHLECHTERN UND GENERATIONEN SOWIE DER BERUFL. EINGLIEDERUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG BEI ÖFFENTL. AUFTR.
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Die nicht endgültig festgestellten schwerwiegenden Verstöße laut Art. 80, Abs. 4, des GvD Nr. 50/2016, wie abgeändert durch Art. 10, Abs. 1, des G. Nr. 238/2021
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Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 238 vom 23. Dezember 2021 (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Italiens in der Europäischen Union ergeben - Europagesetz 2019-2020)
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Bestimmungen zur Planung von öffentlichen Bauvorhaben