Untermaßnahme 1.1 - Unterstützung für Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen
Mit Dekret Nr. 2761/2016 wird die Ansuchenkampagne 2016 für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft eröffnet.
- Dekret Nr. 2761/2016 [PDF 404 kb]
Die Verwaltungsbehörde des ELR 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen hat das Dokument über die Verfahren und Kriterien ausgewählter Maßnahmen des ELR genehmigt, das vom Begleitausschuss, welcher am 17. September 2015 einberufen worden ist, eine positive Stellungnahme erhalten hat. Für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft gilt das Verfahren Nr. 2.
Einreichfristen für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft: Die Beihilfeansuchen können im Zeitraum 2015-2020 jedes Jahr innerhalb der drei folgenden
Dreimonatsfristen eingereicht werden.
Fristen | Termine |
Erste Frist | November, Dezember, Jänner |
Zweite Frist | März, April, Mai |
Dritte Frist | Juli, August, September |
Gesuchformular ELR Untermaßnahme 1.1 im Sinne der Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft.